ACAT - Deutschland

Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter - Action des Chrétiens pour l’Abolition de la Torture

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Entwicklungen Februar 2012

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Entwicklung zu Dringlichkeitsaktionen und Gebetsblättern / Februar 2012

Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit,
dass etwas Sinn hat,
egal wie es ausgeht.

(Václav Havel)

Freigelassen:

SYRIEN:

YASSIN ZIADEH
Geschäftsmann

GB Oktober 2011

MYANMAR:

U GAMBIRA*
tibetischer Mönch

GB Dez. 2007
ACAT-Aktuell Dez. 2011

 

HTAY KYWE*
Menschenrechtler

GB Nov. 2007
Int.VS 28.11.08

 

MIN KO NAING*
ehemaliger Studentenführer

GB März 08
Int.VS 03.03.10
DA Januar 2011

TÜRKEI:

CEMAL BABAOĜLU**
MÜSLÜM KINA**
2 Menschenrechtler
HALIT ŞAHIN**
Gewerkschafter

Int. VS 06.10.2011

*Anführer der sogenannten "Safran-Revolution"
** vorläufig freigelassen, das Gerichtsverfahren gegen sie ist aber noch nicht eingestellt.

Dank sei Gott! – Gott sei Dank!

IRAN:

GB April 2011: Das höchste Gericht des Irans hat in der Woche vom 16. bis 21.1.2012 die Todesstrafe für den Webprogrammierer Saeed Malekpour bestätigt. Malekpour sagt, dass er unter Folter zu einem Geständnis gezwungen worden sei. Die Anklage lautete auf "Beleidigung und Entweihung des Islam". Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte die Freilassung des 35-jährigen, dessen Hinrichtung nun jederzeit erfolgen kann. Im Iran wurden bereits 53 Toderurteile im Jahr 2012 vollstreckt. (Quelle ai)


IRAN:


Radio Vatikan veröffentlichte am 21.01.11: „Nach heftigen Protesten der „Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter“ (ACAT), hat die Regierung Zeinab Jalalian zu lebenslanger Haft begnadigt. Die militante Kurdin war im November 2009 wegen Gotteslästerung offiziell zum Tod verurteilt worden. Sie hatte wiederholt bei Veranstaltungen der „Partei für ein freies Kurdistan“ (PJAK) teilgenommen und war daraufhin im Jahr 2008 verhaftet worden. Jalalian musste monatelange Folter ertragen und durfte weder Ärzte noch Familienangehörige empfangen.“ Im Rahmen der nächtlichen Gebetswache 2011 setzten wir uns für Zeinab Jalalian ein.


IRAN:


GB Dez. 2010 und Aug. 2011 und ACAT-Aktuell: „Der Petitionsausschuss setzt sich für die Begna­di­gung und Freilassung des im Iran zum Tode verurteilten evangelischen Pastors Youcef Nadarkhani ein. In sei­ner Sitzung am 18.01.2012 beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahin gehende Petition dem Auswärtigen Amt zur Erwägung zu überweisen.
(Berlin: (hib/HAU))


IRAN:

GB August 2010: „Der Iran hat im Ehebruch-Prozess gegen Sakineh Mohammadi Ashtiani die zwei­te To­desstrafe aufgehoben“, so meldeten wir in ACAT-Aktuell März 2011. Nun lassen Meldungen in den ira­ni­schen Medien von Ende Dezember 2011 erneut befürchten, dass die zum Tod verurteilte Frau Ashtiani schon bald durch den Strang - nicht durch Steinigung - hingerichtet werden könnte. (Quelle: ai)


CHINA:


Gao Zhisheng
DA Januar 2012: Gao Zhishengs Familie darf ihn nicht im Gefängnis besuchen. Mit dem Argument, er „wolle keinen Kontakt zu seinen Angehörigen“ wurde ihnen bedeutet, dass es wohl noch lange dauern wird, bis sie Ihren Verwandten sehen können. Außerdem sei der Inhaftierte derzeit in einer „drei­monatigen Überwachungsperiode“, nach deren Ablauf vielleicht Besuche möglich seien.“ (Quelle:China aid)


MYANMAR:


„In Myanmar sind am 13. Januar auf der Basis eines Präsidialdekrets 590 politische Häftlinge freigelassen worden. Darunter befinden sich prominente Führungspersönlichkeiten der "Studentengeneration von 1988" wie Min Ko Naing und Ko Ko Gyi sowie wichtige Vertreter ethnischer Minderheiten wie der Shan-Führer Khun Htun Oo.“


BELARUS:

GB Jan. 11; DA Juni 11; ACAT-Aktuell Dez. 11: Die Ehefrau des ehemaligen weißrussischen Präsidentschaftskandidaten Andrej Sannikow, Irina Chalip, wandte sich an die Öffentlichkeit, um mitzuteilen, dass ihr Ehemann unter Folter und Todesdrohungen gegen seine Familie am 20.11.2011 ein Gnadengesuch bei Präsident Lukaschenko eingelegt habe. Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Markus Löning: „Mit großer Sorge verfolge ich Berichte über die unmenschliche Behandlung von Andrej Sannikow. Seine Selbstbestimmung durch physischen und psychischen Druck zu brechen und ihn darüber hinaus zu einem Gnadengesuch zu zwingen, ist vollkommen inakzeptabel und ein eklatanter Verstoß Weißrusslands gegen die Menschenrechte. Ebenso inakzeptabel sind Haftverschärfungen für andere politische Gefangene.“
(Quelle: Auswärtiges Amt)
 


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