Dringlichkeitsaktion 11/12 –Sudan: Bushra Gamar Hussein Rahma, Folter
Hintergrundinformationen
Sudan: 38,5 Mio. Einwohner auf 2.505.813 km2 Fläche, BSP/Einw. 950 $ (2007), Bevölkerung: 40-50% Araber und arabisierte Ethnien, 30% Afrikaner (572 Ethnien), Islam ist Staatsreligion: 70% Sunniten, 20% Anhänger von Naturreligionen, 10% Christen. Unabhängig seit 1956. Die Republik Sudan hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet.

Mehr als zehn Monate nach seiner Festnahme befindet sich der sudanesische Aktivist Bushra Gamar Hussein Rahma weiterhin ohne Gerichtsverfahren oder Zugang zu einem Rechtsbeistand in Haft. Trotz seines sich verschlechternden Gesundheitszustands wird ihm die ärztliche Behandlung verweigert.
Bushra Gamar Hussein Rahma wird seit dem 25. Juni 2011 ohne Anklage in der Hauptstadt Khartoum in Haft gehalten. Seit Januar 2012 befindet er sich auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft im allgemeinen Trakt des Kober-Gefängnisses im Norden Khartoums. Seine Familie hat ihn seit dem 5. März dieses Jahres nicht mehr besuchen dürfen. Berichten zufolge soll Bushra Gamar Hussein Rahma in der Haft bereits gefoltert und in anderer Weise misshandelt worden sein.
Der Gefangene leidet an Asthma und einer Herzerkrankung. Seit seiner Inhaftierung ist er zudem von einer Reihe weiterer Erkrankungen betroffen, darunter einem Bandscheibenvorfall, den er sich aufgrund der schlechten Behandlung im Gefängnis und infolge seiner beiden Hungerstreiks im September und Oktober 2011 zugezogen hat. Wenn er nicht Zugang zu ärztlicher Behandlung erhält, könnte dies schwere Folgen für seine Gesundheit haben.
Bushra Gamar Hussein Rahma ist Röntgentechniker und gründete in seiner Heimat, der sudanesischen Provinz Südkordofan, die Menschenrechtsorganisation „Human Rights and Development Organization“ (HUDO). Zuvor war er Direktor der Hilfsorganisation „Sudan Social Development Organization“ (SUDO) in Nyala in der Bürgerkriegsregion Darfur. Zwischen 2006 und 2008 war Bushra Gamar Hussein Rahma in Darfur Mitglied der Oppositionspartei „Sudanesische Volksbefreiungsbewegung“ (Sudan People's Liberation Movement - SPLM). Er gehört der ethnischen Gruppe der Nuba an, die vor allem in Südkordofan lebt.
Zur selben Zeit wie Bushra Gamar Hussein Rahma wurden noch weitere Personen, von denen die Behörden glauben, dass sie Mitglieder der seit September 2011 verbotenen Oppositionspartei „Sudanesische Volksbefreiungsbewegung des Nordens“ (Sudan People's Liberation Movement-North - SPLM-N) sind, festgenommen.
Brieftext
Bitte schreiben Sie an den Justizminister der Republik Sudan und senden Sie eine Kopie an den Botschafter in Berlin. Der unterschriftsfertige Brief kann wörtlich oder inhaltlich genutzt werden – bitte bleiben Sie höflich. Die Adressen sind der Vorlage zu entnehmen (Porto 0,75 EUR). Bearbeitung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Sendung, spätestens bis zum 28.06.2012 [Fax-Nr. der Botschaft: 030/89409693, S.E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour Waheesh; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ]
H.E. Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
Exzellenz,
in großer Sorge um Herrn Bushra Gamar Hussein Rahma wende ich mich an Sie.
Seit dem 25. Juni 2011 wird er ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in der Hauptstadt Khartoum inhaftiert. Auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft befindet er sich seit Januar 2012 im allgemeinen Trakt des Kober-Gefängnisses.
Berichten zufolge soll Bushra Gamar Hussein Rahma in der Haft gefoltert und in anderer Weise misshandelt worden sein.
Herr Bushra Gamar Hussein Rahma leidet an Asthma und einer Herzerkrankung und benötigt ärztliche Hilfe. Seit seiner Inhaftierung ist er zudem von einer Reihe weiterer Erkrankungen betroffen, die ärztlicher Behandlung bedürfen.
Exzellenz, aufgrund dieser Umstände bitte ich Sie, dafür Sorge zu tragen, dass Herr Bushra Gamar Hussein Rahma in Gewahrsam vor jeder Art von Folter und Misshandlungen geschützt wird. Er muss unverzüglich ärztliche Hilfe und Zugang zu seiner Familie und einem Anwalt erhalten.
Sollte er nicht einer international anerkannten Straftat angeklagt sein, bitte ich Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass er unverzüglich freigelassen wird.
Für die Aufmerksamkeit, die Sie meinem Anliegen entgegenbringen, danke ich Ihnen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Als Kopie mit der Bitte um Hilfe an:
S.E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour Waheesh
Botschaft der Republik Sudan
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Exzellenz,
mit unten stehendem Schreiben, das ich Ihnen als Kopie übersende, möchte ich den Justizminister der Republik Sudan, Seine Exzellenz Herrn Mohammed Bushara Dousa, auf die Inhaftierung von Herrn Bushra Gamar Hussein Rahma aufmerksam machen und darum bitten, sich dessen Schicksal anzunehmen.
Mit hochachtungsvollem Gruß