Ruanda: Agnès Uwimana Nkusi, gewaltlose politische Gefangene
Hintergrundinformationen
Ruanda: 8,8 Mio. Einwohner auf 26.338 km² Fläche, BSP/Einw. 210 $ (2004), ca. 85% Hutu, 14% Tutsi, 1% Twa, Religion: 92% Christen (48% Katholiken, 44% Protestanten), 5% Muslime, Anhänger von Naturreligionen. Die Republik Ruanda hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert.
Die Journalistin Agnès Uwimana Nkusi verbüßt derzeit eine vierjährige Haftstrafe, weil sie 2009 und 2010 regierungskritische Artikel veröffentlicht hat. Ihre Kollegin, Saidati Mukakibibi, war zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sie kam erst am 25. Juni 2013 vorzeitig frei.
Bei den beiden Journalistinnen handelt es sich um die Redakteurin und stellvertretende Redakteurin der unabhängigen Boulevardzeitung Umurabyo, die in der Bantusprache Kinyarwanda herausgegeben wird.
In den kritischen Artikeln ging es u.a. um die öffentliche Unsicherheit im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen 2010 und um Korruptionsvorwürfe gegen bestimmte hochrangige Staatsbedienstete, darunter auch Präsident Paul Kagame.
Das Hohe Gericht hatte Agnès Uwimana Nkusi ursprünglich zu 17 und Saidati Mukakibibi zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Gefängnisstrafen wurden jedoch im April 2012 in einem Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof heruntergesetzt.
Beide Frauen wurden für schuldig befunden, die nationale Sicherheit gefährdet zu haben. Agnès Uwimana Nkusi wurde zudem wegen Verleumdung verurteilt. Bereits 2007 verbüßte sie eine einjährige Haftstrafe wegen „Divisionismus“ und „Verleumdung“. Grundlage war die Veröffentlichung eines Artikels, in dem die Regierung von Präsident Kagame mit der seines Vorgängers Juvénal Habyarimana verglichen wurde.
Wie Saidati Mukakibibi ist auch Agnès Uwimana Nkusi verwitwet und Mutter von Kindern, die nun während ihrer Inhaftierung bei Verwandten leben müssen. Darüber hinaus leiden beide Frauen an schweren Erkrankungen, die sich durch die Haftbedingungen noch verschlechtert haben.
Die derzeit regierende Partei, die Ruandische Patriotische Front (RPF), übt strenge Kontrollen über Politik, Zivilgesellschaft und Medien aus. Die Festnahme der beiden Journalistinnen geschah im Zuge eines allgemein schärferen Vorgehens gegen Regierungskritiker im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im August 2010. Amnesty International betrachtet beide Frauen als gewaltlose politische Gefangene.
Im aktuellen Jahresbericht von Amnesty International heißt es zum Recht auf freie Meinungsäußerung in Ruanda:
„Für kritischen Journalismus gab es in Ruanda so gut wie keinen Raum. Nach der Repressionswelle gegen Journalisten und Oppositionsmitglieder im Jahr 2010 blieben nur noch wenige unabhängige Stimmen im Land. Zahlreiche private Medien durften nicht mehr publizieren. Die Bemühungen um eine Verbesserung der Medienfreiheit durch legislative Reformen, technische Neuerungen und private Investitionen wurden durch die fortdauernde Festnahme von Journalisten konterkariert, die sich nichts anderes zuschulden kommen ließen, als dass sie ihrer rechtmäßigen Arbeit nachgingen. Verleumdung war auch im Berichtsjahr weiter ein Straftatbestand.“
Brieftext
Bitte schreiben Sie an den Präsidenten der Republik Ruanda und senden Sie eine Kopie an die Botschafterin in Berlin. Der unterschriftsfertige Brief kann wörtlich oder inhaltlich genutzt werden – bitte bleiben Sie höflich. Die Adressen sind der Vorlage zu entnehmen (Porto 0,75 EUR).
Bearbeitung möglichst innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Sendung, spätestens bis zum 31.07.2013.
[Fax-Nr. der Botschaft: 030/209165959, I.E. Frau Christine Nkulikiyinka;
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
Paul Kagame
President of Rwanda
Office of the President
PO Box 15, Urugwiro Village
Kigali
RUANDA
Exzellenz,
Berichte über die Inhaftierung der Journalistin Frau Agnès Uwimana Nkusi erfüllen mich mit großer Besorgnis. Es handelt sich hierbei um die Redakteurin der unabhängigen Boulevardzeitung Umurabyo.
Wie die ACAT-Deutschland meldet, wurde sie zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, weil sie in den Jahren 2009 und 2010 regierungskritische Artikel veröffentlicht hatte. In den Artikeln ging es unter anderem um die öffentliche Unsicherheit im Vorfeld der Wahlen und um Korruptionsvorwürfe gegen hochrangige Staatsbedienstete.
Frau Agnès Uwimana Nkusi wurde für schuldig befunden, die nationale Sicherheit gefährdet zu haben.
Die Journalistin wurde zudem wegen Verleumdung verurteilt.
Die Inhaftierte ist verwitwet und hat Kinder, die während ihrer Gefangenschaft bei Verwandten leben müssen. Darüber hinaus leidet sie an schweren Erkrankungen, die sich durch die Haftbedingungen noch verschlechtern.
Exzellenz, hiermit ersuche ich Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass die Gefangene unverzüglich und bedingungslos aus der Haft entlassen wird. Ebenso bitte ich Sie, dafür Sorge zu tragen, dass JournalistInnen in Ruanda nicht wegen der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung festgenommen und strafrechtlich verfolgt werden.
Für die Aufmerksamkeit, die Sie meinem Anliegen entgegenbringen, danke ich Ihnen.
Mit hochachtungsvollem Gruß
Als Kopie mit der Bitte um Hilfe an:
I.E. Frau Christine Nkulikiyinka
Botschaft der Republik Ruanda
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
Exzellenz,
mit unten stehendem Schreiben, das ich Ihnen als Kopie übersende, möchte ich den Präsidenten der Republik Ruanda auf die Inhaftierung der Journalistin Frau Agnès Uwimana Nkusi aufmerksam machen und darum bitten, sich ihres Schicksals anzunehmen. Sehr dankbar wäre ich Ihnen, wenn Sie mich über die seitens der Regierung zu Gunsten der Gefangenen unternommenen Maßnahmen informieren könnten.
Hochachtungsvoll
Kirgisische Republik: Dilmurat Khaidarov, Folter
Hintergrundinformationen
Kirgisische Republik: 5,2 Mio. Einwohner auf 199.900 km2 Fläche, BSP/Einw. 610$ (2007), Bevölkerung: 64% Kirgisen, 13% Usbeken, 12% Russen, 1% Dunganen, 1% Ukrainer, 1% Uiguren, 0,9% Tataren, 0,9% Kasachen, 0,9% Tadschiken, 0,4% Deutsche u.a., Religion: 75% Muslime (Sunniten), 20% orthodoxe Christen, Buddhisten u.a.
Die Kirgisische Republik hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert.
Am 27. Juni 2010 wurde der Anwalt Dilmurat Khaidarov von Angehörigen der kirgisischen Polizei festgenommen und Berichten zufolge drei Tage lang gefoltert, um ein „Geständnis“ zu erzwingen.
Dilmurat Khaidarov ist gebürtiger Usbeke und seine Festnahme erfolgte nach Angaben von Amnesty International im Zuge gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppen.
Es wurde ihm vorgeworfen, Massenkrawalle organisiert und selbst daran teilgenommen zu haben. Zudem wurde er beschuldigt, an den Morden an einem kirgisischen Steuerprüfer und an zwei kirgisischen Militärangehörigen beteiligt gewesen zu sein, die in der überwiegend von Usbeken bewohnten Ortschaft Nariman in der Osh-Region im Süden des Landes begangen wurden.
Die Polizeibeamten sollen Dilmurat Khaidarov u.a. mit Gummiknüppeln auf Kopf und Finger geschlagen und ihm mit einer Plastiktüte die Luft abgeschnürt haben. Dennoch weigerte er sich, ein Geständnis zu unterschreiben.
Ärztliches Personal, das Dilmurat Khaidarov untersuchte, dokumentierte in zwei Fällen, dass sein Körper Prellungen und andere Spuren von Folter aufwies. Bis heute sind keine Untersuchungen dieser Foltervorwürfe bekannt. Dilmurat Khaidarov befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft und könnte bei einem Schuldspruch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden.
Die Untersuchung der Verbrechen, die Dilmurat Khaidarov mutmasslich begangen haben soll, war weder umfassend noch unparteiisch, und es liegen keine eindeutigen Beweise gegen Dilmurat Khaidarov vor. Einige ZeugInnen haben ausgesagt, dass er sich zur Zeit des Mordes an dem Steuerprüfer an einem anderen Ort aufgehalten habe, und die AugenzeugInnen des Mordes an einem der Militärangehörigen konnten ihn im Zuge der Ermittlungen nicht identifizieren.
In Kirgisistan war es im Juni 2010 in den vorwiegend von Usbeken besiedelten Gebieten im Süden des Landes zu schweren Unruhen zwischen kirgisischen und usbekischen Einwohnern gekommen. Eine Woche lang wurden Brandschatzungen, Plünderungen, Misshandlungen und Morde begangen.
Zahlreiche unabhängige Beobachter werfen den Behörden einseitige Ermittlungen gegen Menschen usbekischer Herkunft vor. Hunderte von Usbeken, die angeblich an den Gewalttaten beteiligt waren, wurden festgenommen und Berichten zufolge kam es in der Haft zu zahlreichen Folterungen und anderen Misshandlungen.
Der UN-Sonderberichterstatter über Folter erklärte, er habe Zeugenaussagen gehört, wonach „bei Gerichtsverhandlungen, die die gewaltsamen Ausschreitungen vom Juni 2010 betrafen, Richter und Staatsanwälte es wiederholt versäumten, Informationen über Folter und Misshandlungen nachzugehen, die von Angeklagten oder deren Anwälten vorgebracht wurden“.
Trotz offizieller Anweisungen der Generalstaatsanwaltschaft, jedem einzelnen Bericht über Folter nachzugehen, versäumten es die Staatsanwälte regelmäßig, entsprechende Vorwürfe gründlich und unparteiisch zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Brieftext
Bitte schreiben Sie an die Generalstaatsanwältin der Kirgisischen Republik und senden Sie eine Kopie an den Botschafter in Berlin. Der unterschriftsfertige Brief kann wörtlich oder inhaltlich genutzt werden – bitte bleiben Sie höflich. Die Adressen sind der Vorlage zu entnehmen (Porto 0,75 EUR).
Bearbeitung möglichst innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Sendung, spätestens bis zum 31.07.2013.
[Fax-Nr. der Botschaft: 030/34781362, S.E. Herrn Bolot Otunbaev; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!]
General Prosecutor Aida Salianova
Generalnaya Prokuratura
Kyrgyzskoi Respubliki
Ul. Toktonalieva 139
Bishkek
KIRGISISTAN
Sehr geehrte Frau Generalstaatsanwältin,
erlauben Sie mir, Sie in folgender Angelegenheit um Unterstützung zu bitten.
Nach Angaben der ACAT-Deutschland wurde der Anwalt Herr Dilmurat Khaidarov, ein gebürtiger Usbeke, am 27. Juni 2010 von der Polizei festgenommen und drei Tage lang gefoltert, um ein „Geständnis“ zu erzwingen. Ihm wurde vorgeworfen, Massenkrawalle organisiert und daran teilgenommen zu haben. Zudem wurde er beschuldigt, an drei Morden beteiligt gewesen zu sein. Er weigerte sich jedoch, ein Geständnis zu unterschreiben. Ärztliches Personal dokumentierte Prellungen und andere Spuren von Folter an seinem Körper. Bis heute sind keine Untersuchungen dieser Foltervorwürfe bekannt. Dilmurat Khaidarov befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft und könnte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden. Die Untersuchung der ihm zu Last gelegten Verbrechen war weder umfassend noch unparteiisch. Es liegen keine eindeutigen Beweise gegen den Gefangenen vor. Einige Zeugen haben ausgesagt, dass er sich zum Zeitpunkt eines Mordes an einem anderen Ort aufgehalten habe. Augenzeugen der Ermordung an einem Militärangehörigen haben ihn im Zuge der Ermittlungen nicht identifiziert.
In Anbetracht dieser Umstände bitte ich Sie:
- eine gründliche, unparteiische und wirksame Untersuchung der Foltervorwürfe einzuleiten und Ermittlungen gegen die Verantwortlichen aufzunehmen;
- Herrn Dilmurat Khaidarov zukünftig vor Folter und anderen Misshandlungen zu schützen und ihm eine angemessene Entschädigung zuzugestehen;
- seinen Fall in einem Verfahren, das den internationalen Standards für faire Gerichtsprozesse entspricht, neu zu verhandeln.
Für die Aufmerksamkeit, die Sie meinem Anliegen entgegenbringen, danke ich Ihnen.
Mit hochachtungsvollem Gruß
Als Kopie mit der Bitte um Hilfe an:
S.E. Herrn Bolot Otunbaev
Botschaft der Kirgisischen Republik
Otto-Suhr-Allee 146
10585 Berlin
Exzellenz,
mit unten stehendem Schreiben, das ich Ihnen als Kopie übersende, möchte ich die Generalstaatsanwältin der Kirgisischen Republik auf das Schicksal eines inhaftierten Anwalts aufmerksam machen.
Sehr dankbar wäre ich Ihnen, wenn Sie mich über die zur Aufklärung der erhobenen Foltervorwürfe unternommenen Maßnahmen informieren könnten.
Mit hochachtungsvollem Gruß
Zum Download des Briefes als Word-Datei